Steuererklärungen für Privatpersonen:
- mit und ohne Wohneigentum
- Angestellt und/oder Einzelunternehmen
- mit Anteil Erbengemeinschaften
- mit Beteiligungen an juristischen Personen
- unterjährige Veranlagungen nach Austritt Quellensteuer oder Todesfall
- Ausfertigungen provisorischer Steuerberechnungen laufendes Jahr
- GmbH
- AG
- Vereine
- Stockwerkeigentümergemeinschaften
- Gesellschaften
- Grundstücksgewinnsteuern mit und ohne Ersatzbeschaffung
Liebe Kunden
Bitte beachten Sie, dass Sie als steuerpflichtige Person / juristische Person ALLEINE für die Beantragung der Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung und für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärungen verantwortlich sind. Für Bussen wegen nicht beantragter Fristverlängerungen, verpasster Fristen und Verletzung von Verfahrenspflichten wird jegliche Haftung abgelehnt.